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Neue Dienstkleidung für den AVD
Der Hauptpersonalrat Strafvollzug hat in dieser Woche einem Entwurf einer Dienstkleiderordnung für die Strafvollzugsvediensteten zugestimmt. Die neue Dienstkleidung wird blau.
Zunächst war vorgesehen, die Zahlung der Dienstkleidungszuschüsse einzustellen. Es sollte ein Kleidergeldkonto eingerichtet werden, wo der Dienskleidungszuschuß gutgeschrieben werden sollte. Eine Übertragung des Guthabens in das Folgejahr sollte nicht möglich sein. Dies wurde Seitens des BSBD nicht aktzeptiert und konnte verhindert werden. Die bisherige Regelung bleibt bestehen.