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Versorgungsrecht: Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten rechtswidrig
Das Beamtenversorgungsgesetz sieht Regelungen vor, die zu einer proportionalen Schlechterstellung von Teilzeitbeschäftigten führen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied mit Urteil vom 25.03.2010, dass diese Regelungen nicht weiter angewendet werden dürfen. und ist damit auch den Forderungen des dbb-nrw gefolgt.