Überbelegung im Justizvollzug
Im Bundesländerranking führt Thüringen mit der höchsten Überbelegung von 46 %, dicht gefolgt von Baden Würtemberg ( 39 % ) und Bayern (37 % ) Nur Hamburg und Schleswig Holstein kommen einer regelrechten Belegung, die eine Einzelunterbringung voraus setzt, nahe. Nordrhein Westfalen befindet sich mit 29 % Überbelegung auf Platz vier.
Obwohl die Gefangenenzahlen bundesweit zurückgehen, ist die Belegung der Haftanstalten im Bundesgebiet noch weit von der Norm entfernt.
Zahlen der bundesweit Inhaftierten
| 2003 | 2009 | |
|---|---|---|
| Strafgefangene | 61024 | 57520 |
| U-Gefangene | 16973 | 11138 |
| jugendl. Strafgefangene | 7105 | 5880 |
Hierbei handelt es sich um eine durchaus erfreuliche Entwicklung, Anlass zur Entwarnung gibt sie allerdings nicht.
„Einer der Gründe ist in der demografischen Entwicklung zu sehen. Dennoch ist angesichts der sich immer stärker abzeichnenden verfehlten gesellschaftlichen Entwicklung im Gegensatz zu allen prognostizierten Expertentrends zur Bevölkerungsschrumpfung ein entsprechender Rückgang der Gefangenenzahlen nicht zu erwarten. Wenn 20 Prozent der Jugendlichen unfähig sind, einen Beruf zu ergreifen, wird dies nicht ohne Wirkung auf die Kriminalitätsbelastung der betroffenen Geburtsjahrgänge bleiben und sich in der Folge auch auf den Jugendvollzug auswirken.“ so Anton Bachl, Bundesvositzender des BSBD.
Vor diesem Hintergrund kann nur davor gewarnt werden, Haftplatzkapatzitäten weiter zu reduzieren. Auf bedrückend aktuelle Weise zeigen die jüngsten Vorkommnisse das die Länder gut beraten sind Anstalten so umzubauen dass sie dem Schutz der Allgemeinheit dienen, aber auch dem Gedanken der Wiedereingliederung Rechnung tragen.
Dazu Anton Bachl: „Der Anspruch auf Einzelplatzunterbringung, wie er den Vätern des einst bundeseinheitlichen Strafvollzugsgesetzes vorschwebte, ist heute mehr denn je wichtig. Nur so lassen sich Gewalttaten und das Entstehen von Subkulturen in den Justizvollzugsanstalten vermeiden, zumindest aber auf ein Minimum reduzieren.“
Am 30.11.2009 stellt sich die Lage wie folgt dar: 70817 Gefangene waren inhaftiert. Dem steht eine Belegungsfähigkeiten der Haftanstalten im Bundesgebiet von 78921 Haftplätzen gegenüber. Berücksichtigt man, dass trotz dieser “Überkapazitäten” sich entgegen der herschenden Rechtsmeinung sich 25143 Gefangene in Gemeinschaftshaft. Dabei ist zu bedenken, dass etwa 10 Prozent aus vollzugspädagogischen, oder gesundheitlich indizierten Gründen gemeinschaftlich untergebracht sind. Vor diesem Hintergrund bleibt eine Überbelegung von insgesamt 26 % bundesweit bestehen.
aktuelle Berechnungen des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD)
Quelle www.bsbd.de
Das Bild im Beitrag stammt von: Hermann Eberhard / Pixelio.de
