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Außendarstellung der Strafvollzugsbediensteten muss verbessert werden

Plastikfiguren auf blauem Grund

© Stephanie Hofschlaeger / Pixelio

Düsseldorf: Im Mittelpunkt eines erneuten Gespräches zwischen NRW-Justizminister Kutschaty, Staatssekretärin Dr. Mandt und Vertretern der BSBD-Landesleitung stand die Frage, wie das Berufsbild der Strafvollzugsbediensteten in der Öffentlichkeit eine Verbesserung erfahren kann.

„Es kann nicht angehen, dass durch Verfehlungen Einzelner ein ganzer Berufsstand in Misskredit gerät,“ so BSBD-Landesvorsitzender Klaus Jäkel.

Ein hervorragender Dienst wird durch die Strafvollzugsbediensteten geleistet, der als Ergebnis viele erfreuliche Erfolge mit sich bringt. In den Medien finden diese leider keine Erwähnung,… ihnen scheinen Negativmeldungen wichtiger zu sein.

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Personalvertretungen stärken ??

Youtube Bild Hannelore Kraft

Das Vorhaben der SPD-Fraktion im NRW Landtag das LPVG für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu ändern wird begrüßt. Die SPD-Fraktionsvorsitzende kündigte vergangenes Wochenende an, die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte  mit einer Initiative wieder so herzustellen, wie sie bis zum Jahr 2007 bestanden haben. Es sei ein Ziel der SPD, dass NRW wieder “Mitbestimmungsland Nummer Eins” wird, äußerte Hannelore Kraft in ihrer Bewertung aller Sondierungsgespräche am 11.06.2010.

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BSBD warnt vor Kürzungen im Strafvollzug

© Christian Seidel / Pixelio

BSBD warnt vor Kürzungen im Strafvollzug- Einsparungen gefährden Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger – Politiker in Niedersachsen bedienen sich selbst

Düsseldorf: Vor dem Hintergrund des am 07.06.2010 bekanntgegebenen Sparpakets der Bundesregierung hat der Landesvorsitzende NRW, Klaus Jäkel, heute gegenüber den Medien vor weitergehenden Einsparungen im NRW-Strafvollzug vor allem bei den Bediensteten gewarnt. „Man kann nicht die Bürger zur Kasse bitten und sich gleichzeitig, wie in Niedersachsen, Diätenerhöhungen von über 400 € monatlich selber genehmigen“, so Jäkel.

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Beamte des NRW Strafvollzuges bekommen Vollzugsärzte

Kalender mit Arzttermin

© Berwis/pixelio.de

In den Vollzugsanstalten: Willich, Köln, Hövelhof und Bochum werden Vollzugsärzte eingesetzt. Diese können zukünftig bei Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit aufgefordert werden ein Gutachten zu erstellen. Das gleiche gilt auch bei Beamten des AVD´s  ( § 118 Abs.3 LBG ) falls eine Befreiung von bestimmten Diensten beantragt wird.

Die Zuständigkeit der Vollzugsärzte erfolgt für einen bestimmten definierten Bezirk. Die JVA, in der der Vollzugsarzt tätig ist, ist aber von seiner Zuständigkeit ausgenommen.

Die Dienstvorgesetzte Stelle entscheidet vor der Zurruhesetzung eines Beamten darüber, ob die dafür erforderliche Untersuchung von einem “Amtsarzt” oder Vollzugsarzt durchgeführt werden soll.

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Wende in der Personalpolitik gefordert

Mensch auf Hand, wird von Finger weggeschnippt

© S.Hofschläger/Pixelio.de

Eine grundlegende Wende in der Personalpolitik fordert der Beamtenbund in Nordrhein Westfalen. Vor der Ankündigung Personal abzubauen, muß eine saubere und ehrliche aufgabenkritische Untersuchung stehen. Unabhängig vom Ausgang der Landtagswahlen kündigtz Schwarz-Gelb an, 12.000 Stellen Im Landesdienst zu streichen. Die Bürger in Nordrhein Westfalen haben einen Anspruch zu erfahren, bei welchen Leistungen sich der Staalt ganz oder teilweise zurückzieht.

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Überbelegung im Justizvollzug

Flur eines ehemaligen Gefängnisses

© Hermann Eberhard / Pixelio.de

Im Bundesländerranking führt Thüringen mit der höchsten Überbelegung von 46 %, dicht gefolgt von Baden Würtemberg ( 39 % ) und Bayern (37 % ) Nur Hamburg und Schleswig Holstein kommen einer regelrechten Belegung, die eine Einzelunterbringung voraus setzt, nahe.  Nordrhein Westfalen befindet sich mit 29 % Überbelegung auf Platz vier.

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Versorgungsrecht: Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten rechtswidrig

lebensgroße Figuren älterer Menschen

© Thomas Max Müller / Pixelio

Das Beamtenversorgungsgesetz sieht Regelungen vor, die zu einer proportionalen Schlechterstellung von Teilzeitbeschäftigten führen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied mit Urteil vom 25.03.2010, dass diese Regelungen nicht weiter angewendet werden dürfen. und ist damit auch den Forderungen des dbb-nrw gefolgt.

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Übernahme der Polizeiuniform 1:1 und zentrale Kleiderkammer

Polizist von hinten mit Blick über die Schulter

©Paul_Gerd_Meister/ Pixelio.de

Justizministerin Müller Piebenkötter wiederholte ihren Vorschlag einer 1:1 Übernahme der Polizeiuniform für die Strafvollzugsbediensteten in Nordrhein Westfalen. Das ganze mit einer zentralen Kleiderkammer realisiert, findet die volle Zustimmung der organisierten Mitglieder.

In ganz Europa wird für Bereiche der inneren Sicherheit blaue Dienstkleidung eingeführt. Aus Sicht des BSBD wird die Absicht der Umsetzung in Nordrhein Westfalen positiv gesehen.

Aus der Befragung der betroffenen Dienstkleidungsträger/innen ergibt sich ein eindeutiges Meinungsbild.

Es wird die von Frau Justizministerin Müller-Piepenkötter angestrebte 1:1 Übernahme der Polizeiuniform in Verbindung mit einer zentralen Kleiderkammer gewünscht.

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1000 Stellen für Therapien in den NRW-JVA´en ohne Abbau von Landesbediensteten

Türe mit Kette verschlossen. Davor hängt Therapieschild "Bitte nicht stören"

© Ingrid Ruthe / Pixelio

Düsseldorf: Nach den Forderungen von der FDP-NRW über 1.000 neuen Honorarstellen für den therapeutischen Bereich im Justizvollzug NRW, hegen Vollzugspraktiker ihre Zweifel. Diese “revulotionäre” Forderung würden dem Finanzministerium Mehrausgaben in 2-stelligerMillionenhöhe bescheren. Es ist völlig unklar, wie diese finanziert werden sollen.

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Keine Zusammenlegung des mittleren Verwaltungsdienst mit dem allgemeinen Vollzugsdienst

Hefter

© Rainer Sturm / Pixelio.de

Seit langem gibt es Überlegungen den mittleren Verwaltungsdienst mit dem allgemeinen Vollzugsdienst zusammen zu legen. Innerhalb der letzten Wochen wurde ein Konzept des NRW-Justizministeriums, innerhalb der Justizeinrichtungen breit diskutiert. Eine Umsetzung scheint derzeit nicht realisierbar. Für die Umsetzung spricht ein möglichst effizienter Personaleinsatz im mittleren Dienst, als auch die Möglichkeit weiterer Entwicklungs- und Beförderungsperspektiven.

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